... Zuschüsse zu Ihren Weiterbildungskosten ...
Die Bildungsschecks werden in Nordrhein-Westfalen über ausgewählte Beratungseinrichtungen vergeben, z.B. die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbH. Eine Beratung ist für alle Interessierten verbindlich. Im Anschluss an die Beratung wird der Bildungsscheck angefertigt und ausgehändigt. Danach kann dieser beim Weiterbildungsträger zur Verrechnung eingereicht werden. Die Beratung und Ausfertigung der Bildungsschecks muss unbedingt vor Beginn des Seminars erfolgt sein!
Beratungsstellen, die den Bildungsscheck für Betriebe ausstellen, beraten darüber hinaus zu Qualifizierungsbedarf und Qualifizierungs-möglichkeiten der Beschäftigten. Vorab sollten jedoch im Rahmen eines telefonischen Erstkontaktes zunächst die inhaltlichen und formellen Voraussetzungen zum Erhalt des Bildungsschecks oder auch der Bildungsprämie geklärt werden. Sowohl für den Bildungsscheck als auch für die Bildungsprämie gilt: Erst beraten lassen, dann anmelden!
Das Land NRW fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten und Berufsrückkehrenden. Dabei setzt das Land aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF).
mehr erfahrenMit Weiterbildung verbessern Sie Ihre Chancen am Arbeitsmarkt. Die Bildungsprämie unterstützt Sie dabei, diese Chancen wahrzunehmen. Mit der Bildungsprämie beteiligt sich der Staat an den Kosten für Ihre Weiterbildung.
mehr erfahrenProjektleitung Bildung und Wirtschaft
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