Überbrückungsgeld als Soforthilfe 2.0

Ein weiteres Soforthilfeprogramm des Bundes (25 Mrd. €) für besonders von der Pandemie betroffene Branchen ist in Vorbereitung. Es soll den Zeitraum der Monate von Juni bis August abdecken. Begünstigt sind Unternehmen der weiterhin massiv von Umsatzverlusten oder Einschränkungen/Verboten betroffenen Branchen wie Gastronomie und Hotellerie, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, Reisebüros, Schausteller, Veranstaltungslogistiker und Unternehmen des Messe- und Veranstaltungswesens. Sie müssen allerdings im April und Mai im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Umsatzeinbruch > 60 % nachweisen können, der in den Monaten Juni-August mindestens auf dem Niveau von -40 % fortdauert.

Unternehmen bis 5 Vollzeitäquivalenten erhalten nach Prüfung 9.000 €, Unternehmen bis 10 Beschäftigte 15.000 €.

Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern erhalten zudem über die Überbrückungshilfe hinaus eine einmalige Zahlung v. 1.000 €/Monat für maximal drei Monate als Wirtschaftsförderungsleistung (fiktiver Unternehmerlohn) aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen. Die genaue Ausgestaltung der Überbrückungshilfe kann vorläufig hier nachvollzogen werden.

Voraussichtlich sollen ab 10.07.20 Anträge ausschließlich über zuvor akkreditierte Steuerberater gestellt werden können. Eine Hotline des Landes NRW ist auch für die Überbrückungsgelder eingerichtet: 0211/ 7956 4996