Wandeldarlehen der NRW.BANK an Kapitalgesellschaften (UG/GmbH) in der Seed- oder Start-up-Phase

Antragsberechtigt:
Gefördert werden innovative, wachstumsorientierte Kapitalgesellschaften (U+G/GmbH) in Seed- oder Start-up-Phase (nicht älter als 36 Monate), die nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind.

Verwendungszweck:
Finanziert werden Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung oder dem Unternehmenswachstum stehen.

Umfang und Konditionen:

  • Förderart: Wandeldarlehen
  • Mindestbetrag: 15.000 €
  • Höchstbetrag: 200.000 €, wobei der maximale Förderbetrag durch eine ggfs. bereits bestehende, De-minimis-relevante Förderung des Unternehmens begrenzt wird.
  • Laufzeit: 6 Jahre endfällig
  • Zinssatz: Der Zinssatz beträgt 6% p. a. (Stundung bis zur Wandlung bzw. Endfälligkeit).
  • Vorfälligkeitsentschädigung: keine, jederzeit rückzahlbar
  • Co-Investment: nicht erforderlich (De-minimis)

Voraussetzungen:
Der Sitz des Unternehmens oder der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Das Unternehmen muss nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sein.

Weitere Infos und Antragsformulare unter folgenden Links: