WirtschaftsFörderungsGesellschaft
Hochsauerlandkreis

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Wirtschaftsförderungs-
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Gründercoaching Deutschland (GCD)

Programminfo Gründercoaching

 

Sie haben sich gerade selbstständig gemacht und benötigen Unterstützung? Um Ihnen als Existenzgründerin und Existenzgründer (im Folgenden Existenzgründer genannt) die Finanzierung von Beratungsleistungen zu erleichtern und die Erfolgsaussichten von Existenzgründungen zu erhöhen, können Sie bei der KfW einen Zuschuss für Coachingmaßnahmen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragen.

 

Wer kann Anträge stellen?

 

Existenzgründer mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland

 

im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) sowie

 

Angehörige freier Berufe, sofern ihr überwiegender Geschäftszweck nicht auf die 

entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet ist

 

Der Beginn der selbstständigen Tätigkeit (Gründung, Unternehmensübernahme, tätige Beteiligung, jeweils mit Geschäftsführungsfunktion, durch Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag etc. nachzuweisen) muss erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurück liegen.

 

Existenzgründer aus Arbeitslosigkeit, die Leistungen nach SGB II und SGB III beziehen, erhalten im ersten Jahr nach der Gründung eine besondere Förderung (siehe weiter unten).

 

Die Existenzgründung muss auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein.

 

 

Was wird gefördert?

 

Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.

 

Nicht gefördert werden Coachingmaßnahmen

 

im Vorgründungsbereich,

 

die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben,

 

zur Ausarbeitung von Verträgen, Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Durchführung von Buchführungsarbeiten,

 

die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben,

 

die die Gestaltung und Erstellung von Werbematerialien (wie z. B. Briefpapier, Logos, Flyer) sowie von Internetseiten zum Inhalt haben,

 

die Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von Waren und Dienstleistungen ausgerichtet sind, die vom Berater/Beratungsunternehmen selbst vertrieben werden,

 

die die Beschaffung und Erarbeitung von EDV-Soft- und Hardware oder die Durchführung von EDV-Schulungsmaßnahmen beinhalten,

 

die mit anderen ESF-Mitteln finanziert werden (Kumulierungsverbot),

 

in bestimmten Branchen (landwirtschaftliche Primärproduktion, Fischerei und Aquakultur) aufgrund EU-beihilferechtlicher Vorgaben gemäß KfW-"Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen".

 

 

Zuschuss / Konditionen

 

Die Zuschusshöhe liegt in unserer Region bei 50 % des Beraterhonorars. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk darf nicht mehr als 8 Stunden pro Tag umfassen. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 Euro nicht überschreiten.

 

Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit, die die o. g. Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, erhalten einen Zuschuss von 90 % des Netto-Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk darf nicht mehr als 8 Stunden pro Tag umfassen. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 4.000 Euro nicht überschreiten.

 

Die Förderung kann sowohl durch Anträge in beiden Fördervarianten - Gründercoaching Deutschland für Existenzgründer und Gründercoaching Deutschland für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit - als auch durch mehrere Anträge in einer Fördervariante ausgeschöpft werden.

 

Ein gefördertes Gründercoaching setzt immer eine Coachingempfehlung eines Regionalpartners und eine Coachingzusage der KfW voraus.

 

 

Wie läuft das Gründercoaching ab?

 

Ihren Antrag stellen Sie bitte über die Regionalpartner der KfW (z. B. die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbH). Mit Ihrem Regionalpartner ist vor Antragstellung auch ein persönliches Vorgespräch zu führen. Die jeweils aktuelle Übersicht der Regionalpartner finden Sie unter www.rp-suche.de

 

Mit der Antragstellung wählen Sie eine Beraterin oder einen Berater (im Folgenden Berater) aus der KfW-Beraterbörse (www.kfw-beraterboerse.de) aus. Ihr Berater muss die richtliniengemäßen Beratereigenschaften für das Gründercoaching Deutschland erfüllen und in der KfW- Beraterbörse gelistet sein. Sie erkennen im Profil des Beraters, ob dieser für das Programm zugelassen ist.

 

Die für einen Antrag notwendigen Daten erfassen Sie online über die KfW-Antragsplattform. Diese werden automatisch in ein PDF-Antragsformular übertragen. Das ausgedruckte und unterzeichnete Antragsformular inklusive der "De-minimis"-Erklärung reichen Sie bitte im Original bei Ihrem Regionalpartner ein.

 

Bei Beantragung der besonderen Förderung aus der Arbeitslosigkeit fügen Sie bitte zusätzlich folgende Unterlagen im Original, als beglaubigte Kopie oder vom Regionalpartner bzw. vom Aussteller des Dokuments bestätigte Kopie bei: Bewilligungsbescheid(e) über einen Gründungszuschuss (§ 57 SGB III), Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 20 SGB II), Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) oder Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (§ 16c SGB II). Die Bescheide können auch in vorläufiger Form eingereicht werden.

 

Sofern die Mehrwertsteuer mit gefördert werden kann: Nachweis über Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung, z. B. vom Finanzamt oder Steuerberater

 

Sind die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt, gibt der Regionalpartner eine Empfehlung für die Bezuschussung des Beratungshonorars ab und leitet den Antrag an die KfW weiter. Der Regionalpartner kann für seine Empfehlung weitere geeignete Unterlagen anfordern. Die KfW entscheidet auf Basis der Empfehlung des Regionalpartners über die Zusage Ihres Zuschusses.

 

Wichtig: Die Antragstellung bei der KfW (Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung durch den Regionalpartner) auf die Gewährung eines Beratungszuschusses muss vor Abschluss eines Coachingvertrags erfolgen. Mit der Beratung darf noch nicht begonnen worden sein.

 

 

Ihr Ansprechpartner für das

Gründercoaching Deutschland:

 

Frank Kleine-Nathland

Tel. 0291/941587

frank.kleine-nathland@hochsauerlandkreis.de

 

 

 

Links: Hochsauerlandkreis StarterCenter HSK FH-Südwestfalen