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Wirtschaftsförderungs-
Gesellschaft Hochsauerland-
kreis mbH
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Bildungsscheck und Bildungsprämie - Zuschüsse zu Ihren Weiterbildungskosten
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind beispielsweise: Sprachkurse, EDV-Schulungen oder auch Lern- und Arbeitstechniken. Ausgeschlossen von der Förderung sind rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei der Einführung neuer Produkte.
Individueller und betrieblicher Zugang – wer den Bildungsscheck erhält
Den Bildungsscheck können sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen, als auch kleinere und mittlere Betriebe (mit weniger als 250 Beschäftigten), um geeignete Qualifizierungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Weg zu bringen.
Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige haben in den ersten fünf Jahren nach der Gründung ebenfalls die Möglichkeit, den Weiterbildungszuschuss in Anspruch zu nehmen.
Einen Bildungsscheck kann in der Regel erhalten, wer im laufenden und / oder vorausgegangenen Kalenderjahr noch keine berufliche Weiterbildung begonnen hat.
Im individuellen Zugang ist Mitte des Jahres zudem die KMU-Grenze aufgehoben worden. D. h., dass nun auch Beschäftigte eines Unternehmens mit mehr als 250 Mitarbeitern vom Bildungsscheck profitieren können.
Für Beschäftigte mit geringem Einkommen, die Bemessungsgrenze liegt bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 25.600 EURO bei allein Veranlagten bzw. 51.200 EURO bei gemeinsam Veranlagten, gibt es darüber hinaus auch die ebenfalls aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierte „Bildungsprämie“. Informationen zu diesem bundesweiten Angebot finden Sie im Internet unter www.bildungspraemie.info. Die Konditionen entsprechen denen des Bildungsschecks: Weiterbildungsinteressierte erhalten einen Zuschuss von 50 Prozent zu den entstehenden Kosten, maximal jedoch 500 EURO. Die Bildungsprämie können Berechtigte übrigens jedes Jahr in Anspruch nehmen. Die aktuelle Förderperiode endet allerdings am 30. November dieses Jahres. Über eine Fortführung des überaus erfolgreichen Programms wurde bislang noch nicht entschieden.
Jährliche Weiterbildung – verbesserte Förderung für Menschen mit unsicheren Arbeitsmarktchancen
Das Ende Mai dieses Jahres geänderte Bildungsscheck-Verfahren verbessert den Zugang zur beruflichen Weiterbildung vor allem für diejenigen Menschen, die nicht die besten Voraussetzungen mitbringen, um am Arbeitsmarkt zu bestehen. Sie können jetzt jährlich einen Bildungsscheck erhalten. Dies gilt für folgende Personengruppen: Beschäftigte, die über keinen Berufsabschluss verfügen, Beschäftigte, die seit mehr als vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten, befristet Beschäftigte, Zeitarbeitskräfte, Berufsrückkehrende, die besondere Schulungen zum beruflichen Wiedereinstieg benötigen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre sind.
Bildungsscheck im Paket – gezielte Förderung von mittleren und kleinen Unternehmen
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten können für die Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu 20 Bildungsschecks pro Jahr erhalten. Insbesondere sind dabei diejenigen Beschäftigten zu berücksichtigen, die zur oben beschriebenen Personengruppe gehören. Ihr Anteil muss mindestens 50 Prozent betragen. Zunächst muss ein dieser Personengruppe zuzurechnender Arbeitnehmer weitergebildet werden, bevor auch ein bereits gut qualifizierter Mitarbeiter einen Bildungsscheck erhalten kann.
Für Kleinstunternehmen mit maximal zehn Beschäftigten gilt diese Auflage nicht. Um ihre Teilnahme am Bildungsscheckverfahren zu verbessern, können sie jährlich bis zu fünf Bildungsschecks für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anspruch nehmen. Weitere Bildungsschecks können allerdings nur dann ausgestellt werden, wenn Beschäftigte der oben beschriebenen Personengruppe dabei sind.
Beratungseinrichtungen informieren und stellen den Bildungsscheck aus
Die Bildungsschecks werden in Nordrhein-Westfalen über ausgewählte Beratungseinrichtungen vergeben, z.B. die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbH. Eine Beratung ist für alle Interessierten verbindlich. Im Anschluss an die Beratung wird der Bildungsscheck ausgehändigt und kann dann beim Weiterbildungsträger zur Verrechnung eingereicht werden. Beratungsstellen, die den Bildungsscheck für Betriebe ausstellen, beraten darüber hinaus zu Qualifizierungsbedarf und Qualifizierungsmöglichkeiten der Beschäftigten.
Vorab sollten jedoch im Rahmen eines telefonischen Erstkontaktes zunächst die inhaltlichen und formellen Voraussetzungen zum Erhalt des Bildungsschecks oder auch der Bildungsprämie geklärt werden. Sowohl für den Bildungsscheck als auch für die Bildungsprämie gilt: Erst beraten lassen, dann anmelden!
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Ihre Ansprechpartnerin für den individuellen Bildungsscheck und die Bildungsprämie:
Martina Aberle Tel. 0291/941457 martina.aberle@hochsauerlandkreis.de
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Ihr Ansprechpartner für den betrieblichen Bildungsscheck:
Frank Kleine-Nathland Tel. 0291/941587 frank.kleine-nathland@hochsauerlandkreis.de
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Ob Sie grundsätzlich Anspruch auf einen Bildungsscheck haben können Sie in wenigen Schritten mit dem sog. "Quick-Check" selbst feststellen.
Nähere Informationen und eine Übersicht über die Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de , allgemeine Informationen zur Weiterbildung unter www.weiterbildung.in.nrw.de.