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Wirtschaftsförderungs-
Gesellschaft Hochsauerland-
kreis mbH
Steinstr. 27
59872 Meschede
Telefon:
(0291) 941502
Telefax:
(0291) 941503
E-Mail:
wfg@hochsauerlandkreis.de
Unternehmen stehen im Laufe ihres Lebenszyklus immer wieder vor neuen Herausforderungen. Um diese zu bewältigen ist häufig eine strategische Beratung und Qualifizierung notwendig oder es ergibt sich ein erhöhter Kapitalbedarf. Mit entsprechenden Förderprogrammen bietet die öffentliche Hand Hilfestellungen.
Kleine und mittlere Unternehmen, die mindestens fünf Jahre alt sind und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken möchten, können eine Potenzialberatung in Anspruch nehmen.
Ein Unternehmensberater ermittelt unter Beteiligung der Beschäftigten zunächst die Stärken und Schwächen der Firma. Danach entwickelt er gemeinsam mit den am Prozess Beteiligten einen Handlungsplan, um die Abläufe im Betrieb zu optimieren. Die vereinbarten Veränderungsschritte werden vom Berater begleitet und umgesetzt.
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Antragsberechtigt sind neu gegründete Unternehmen in den ersten fünf Jahren nach ihrer Gründung. Die Beratung durch einen Unternehmensberater (muss bei der KfW-Bankengruppe gelistet sein) umfasst alle Inhalte, die zur Existenzsicherung der Unternehmen dienen: z.B. Finanzierungs-, Personal-, Produktions-, Organisations-, Design- oder Marketingfragen, Außenwirtschafts- oder Technologiekonzepte sowie Rating-Vorberatungen.
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Das Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) des Landes Nordrhein-Westfalen stellt für die Beratung von Existenzgründern Fördermittel zur Verfügung. Die Gründungsberatung betrifft die „Vorgründungsphase“ bis zum Start des Unternehmens.
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Die Arbeitszeitberatung ist neben der Potenzialberatung ein Förderinstrument, das die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in NRW verbessern soll.
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Mit dem Bildungsscheck übernimmt das Land NRW aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Hälfte der Weiterbildungskosten (bis maximal 500 Euro pro Scheck). Bevor der Scheck ausgehändigt wird, fordert das Land eine ausführliche Beratung der Interessenten. Zu den Beratungsstellen zählt auch die WFG Hochsauerlandkreis mbH.
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Sowohl für Investitionen als auch für einen zusätzlichen Betriebsmittelbedarf hält die öffentliche Hand (z.B. über die NRW.Bank und die KfW) diverse Darlehen bereit – im Einzelfall auch zur Besicherung. Die Vorteile (z.B. tilgungsfreie Anlaufphase, außerplanmäßige Tilgungsmöglichkeiten etc.) stehen (fast) jedem Unternehmen zur Verfügung.
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Auch Unternehmen aus dem Hochsauerlandkreis können seit 2007 vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) profitieren. Bislang war dieser Fördertopf in Nordrhein-Westfalen strukturschwachen Gebieten, besonders dem Ruhrgebiet als sogenanntem „Ziel 2-Gebiet“ vorbehalten.
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