Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung weiterhin Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen. Das Förderangebot wurde ausgebaut und der Zugang zum Förderangebot flexibler. Seit dem 30. April 2018 gelten veränderte Zugangsbedingungen. Mit Blick auf den zunehmenden Digitalisierungsdruck in den Unternehmen stehen künftig bis zu 30 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bereit. Mit dem Bildungsscheck NRW wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen.
Was bleibt unverändert beim Bildungsscheck NRW?
•Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln, werden bis zur Hälfte mit
Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
•Die maximale Förderhöhe bleibt bei € 500,--.
•Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.
•Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.
•Die Beschäftigten müssen in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten.
•Der Arbeitgeber (Betrieb) darf i.d.R. höchstens 249 Beschäftigte haben.
Was ist künftig neu?
•Beschäftigte und Berufsrückkehrende können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten (bisher alle zwei Jahre).
•Selbstständige können ebenfalls jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten.
•Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf i.d.R. € 40.000,-- nicht überschreiten (€ 80.000,-- bei gemeinsamer Veranlagung). Bisher
durften i.d.R. € 30.000,-- bzw. € 60.000,-- nicht überschritten werden.
•Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten können im betrieblichen Zugang jährlich bis zu 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten (bisher alle zwei Jahre).
•Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning in beiden Zugängen
gefördert. Bisher wurden nur zertifizierte Fernlerngänge zugelassen.
•Es werden innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang gefördert. Diese wurden bisher ausgeschlossen.
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